HRB 140733 B: Everpreneur Capital GmbH, Berlin, Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin
HRB 140733 B: Everpreneur Capital GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2019 ist das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR erhöht zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der EVERPRENEUR 2.0 LIMITED mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 06616766) und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die EVERPRENEUR 2.0 LIMITED mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 06616766) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 06.03.2019, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 01.04.2019 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 140733 B: Everpreneur Capital GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde gemäß § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht. 1. An der Verschmelzung sind die EVERPRENEUR 2.0 LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht als übertragende Gesellschaft und die Everpreneur Capital GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 2. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Regístrar of Companies for England and Wales, Cardiff unter Company No. 06616766, b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 1407 33. 3. Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger/Minderheitsgesellschafter (§ 122d S. 2 Nr. 4 UmwG) wird mitgeteilt: a) Betreffend die übertragende Gesellschaft: Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (EVERPRENEUR 2.0 LIMITED ) kann gemäß Reg. 11 und 14 (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (Vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Everpreneur Capital GmbH, Herrn Burckhardt Bonello, unter der Geschäftsadresse in Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin, kostenlos angefordert werden. b) Zur übernehmenden Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Everpreneur Capital GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Everpreneur Capital GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Everpreneur Capital GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Everpreneur Capital GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da« insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die Everpreneur Capital GmbH ist unmittelbar gegenüber der Everpreneur Capital GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin, der Anspruch gegen die EVERPRENEUR 2.0 LIMITED ist unmittelbar gegenüber der EVERPRENEUR 2.0 LIMITED unter deren Geschäftsanschrift 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, Großbritannien, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Everpreneur Capital GmbH gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der inländischen Geschäftsanschrift der Everpreneur Capital GmbH eingeholt werden, und zwar: Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin. c) Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden, sodass sich Angaben hierzu erübrigen.
HRB 140733 B: Everpreneur Capital GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Start-Up Unternehmen der Internet- und Technologiebranche, jeweils ohne die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Bonello, Burckhardt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 140733 B: Everpreneur Capital GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3, 10178 Berlin
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