Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
24 |
|
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 25.01.2024
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 4 (Geschäftsjahr). |
a)
19.02.2024
Gregowski |
HRB 1098 ME: Evers & Evers Beteiligungs-GmbH, Meldorf, Ernst-Günter-Albers-Straße 13, 25704 Meldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: 9. Kohrs, Frank
HRB 1098 ME: Evers & Evers Beteiligungs-GmbH, Meldorf, Ernst-Günter-Albers-Straße 13, 25704 Meldorf. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ARO-Druck Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Meldorf (Amtsgericht Pinneberg, HRB 6897 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1098 ME: Evers & Evers Beteiligungs-GmbH, Meldorf, Ernst-Günter-Albers-Straße 13, 25704 Meldorf. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.02.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Beschränkungen der Geschäftsführung) geändert; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Frank Druck Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Preetz (Amtsgericht Kiel, HRB 1660 PL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1098 ME: Evers & Evers Beteiligungs-GmbH, Meldorf, Ernst-Günter-Albers-Straße 13, 25704 Meldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Kleinschmidt, Lars
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