Eversmann & Partner GmbH & Co. KG, Hamburg, Frauenthal 15, 20149 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Eversmann Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 69903). Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter E. & P. BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 65247), ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Die Firma ist erloschen.
Eversmann & Partner GmbH & Co. KG, Hamburg, Frauenthal 15, 20149 Hamburg. Geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2012 Teile des Vermögens der VIVUM GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95334) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eversmann & Partner GmbH & Co. KG, Hamburg (Frauenthal 15, 20149 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2006 mit der Triple A Real Estate Finance GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 65513) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.