GnR 332: EvoCare Telemedizin ECT eG, Nürnberg (Muggenhofer Str. 136, 90429 Nürnberg). Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
GnR 332: EvoCare Telemedizin ECT eG, Nürnberg (Muggenhofer Str. 136, 90429 Nürnberg). Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Kohnen, Ralf, Puschendorf, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
EvoCare Telemedizin ECT eG, Nürnberg (Muggenhofer Str. 136, 90429 Nürnberg). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 13.08.2013 mit Nachtrag vom 23.09.2013. Gegenstand des Unternehmens: Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder im Zusammenhang mit deren beruflicher Tätigkeit, insbesondere durch die Erbringung von telemedizinischen Leistungen, dazu erforderliche Datenverarbeitung und Telekommunikation, durch die Entwicklung und die Bereitstellung von EDV-Systemen sowie durch die Erbringung von anderen Dienstleistungen und Nebenleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: a) Erbringung von Leistungen für die telemedizinische Versorgung und den dafür erforderlichen elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr, b) Herstellung und Verbreitung von Druckwerken und anderen Medien, c) Herstellung und Verbreitung von Software, d) Herstellung und Verbreitung von Datenbanken und deren Nutzung, e) Betrieb bundesweiter Infrastruktur, f) Betrieb und Unterstützung von Bildungseinrichtungen sowie Durchführung und Unterstützung von Lehrveranstaltungen mit Programmen zur Telemedizin, g) Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften. h) Zur Unterstützung der Mitglieder ist der Geschäftsbetrieb mit deren Mandanten/Partnern zulässig. i) Der Geschäftsbetrieb mit Vereinigungen der Leistungserbringer im Sinne des § 3 ist zugelassen. j) Der Geschäftsbetrieb mit der öffentlichen Verwaltung und Kostenträgern aller Art ist zugelassen. k) Der Geschäftsbetrieb mit Telemedizin-Betreibern einschließlich deren Vereinigungen ist zugelassen. 1) Der Geschäftsbetrieb mit sonstigen Nichtmitgliedern ist zugelassen. m) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auch dann zulässig, wenn deren Geschäftsbetrieb Personen und Gesellschaften im Sinne von § 3 einschließt, die nicht Mitglieder der EvoCare sind (§ 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz). Der Geschäftsbetrieb mit diesen Unternehmen und Körperschaften ist zulässig, wenn er der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder dient. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Dr. Kohnen, Ralf, Puschendorf, * ‒.‒.‒‒.