Evonik Immobilien Beteiligungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Evonik Immobilien GmbH am 09.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Evonik Immobilien Beteiligungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Evonik Immobilien GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19621) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Evonik Immobilien Beteiligungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Die Evonik Immobilien West GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 18184) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAG Immobilien Beteiligungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2007 hat beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) zu ändern. Neue Firma: Evonik Immobilien Beteiligungs-GmbH.
RAG Immobilien Beteiligungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Nicht mehr Geschäftsführer: Marth, Hermann, Essen.
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