Evonik Immobilien West GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 23.06.2008 gemäß § 2 Nr.1 UmwG mit der Evonik Immoblien Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 8597) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Essen
Rechtsform: GmbH