HRB 757775: Ewe GmbH, Stuttgart, Kernerstraße 37, 70182 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.08.2019 in die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Ewe GbR, Maler und Stukkateurfachbetrieb" bestehend aus Ewe, Hans Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ Ewe, Heidrun, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 757775: Ewe GmbH, Stuttgart, Kernerstraße 37, 70182 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2016. Geschäftsanschrift: Kernerstraße 37, 70182 Stuttgart. Gegenstand: Der Betrieb eines Maler- und Stukkateurfachbetriebs sowie die Durchführung von Innen- und Außensanierungsmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ewe, Hans Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Ewe, Heidrun, geb. Hartinger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Ewe OHG, Maler, Stukkateur und Umbaumanagement", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 732351) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.