Exact GmbH, Aalen, Friedrichstr. 7, 73430 Aalen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2012 nebst Nachtrag vom 15.02.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträgers vom 08.02.2012 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Delia-Maria Schmidt, Aalen als Inhaberin der nicht im Handelsregister eingetragenen Firma "Salon Exact, Inh. Frau Delia Schmidt", Friedrichstr. 7, 73430 Aalen verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung hier im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers (§ 122 Abs. 2 UmwG). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Ulm
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