HRA 701385: Exakt Transport + Logistik GmbH & Co. KG, Ettlingen (Einsteinstr. 47, 76275 Ettlingen). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 701385: Exakt Transport + Logistik GmbH & Co. KG, Ettlingen (Einsteinstr. 47, 76275 Ettlingen). Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Exakt Transport + Logistik GmbH & Co. KG, Ettlingen, (Einsteinstr. 47, 76275 Ettlingen).Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.09.2009 (IN 885/09) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, IN 885/09) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Exakt Transport + Logistik GmbH & Co. KG, Ettlingen (Einsteinstr. 47, 76275 Ettlingen). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Exakt GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362335) am 20.12.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Exakt Transport + Logistik GmbH & Co. KG, Ettlingen (Einsteinstr. 47, 76275 Ettlingen). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Exakt GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362335) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2007 und 02.11.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom 27.08.2007 und 02.11.2007 das gesamte Betriebsvermögen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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