Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Trolle, Jesper Pilholm |
|
|
a)
04.12.2023
Daenell |
HRB 210494 B: Exclusive Networks Deutschland GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 9 a, 10623 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Breittmayer, Olivier; Geschäftsführer: 4. Trolle, Jesper Pilholm, * ‒.‒.‒‒, Croissy Sur Seine/Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 210494 B: Exclusive Networks Deutschland GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 9 a, 10623 Berlin. Geschäftsführer: 3. Adä, Marcus, * ‒.‒.‒‒, Grünwald; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 210494 B: Exclusive Networks Deutschland GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 9 a, 10623 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Zink, Florian
HRB 210494 B: Exclusive Networks Deutschland GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 9 a, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Exclusive Capital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 175922 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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