HRB 745764: Exhibits Network Europe GmbH, Engstingen, Eberhard-Finckh-Straße 26, 72829 Engstingen. Änderung der Geschäftsanschrift: c/o Ute Susanne Herrmann-Conte Meidelstetter Straße 14, 72829 Engstingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Herrmann-Conte, Ute Susanne, geb. Herrmann, Engstingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Exhibits Network Europe GmbH, Engstingen, Eberhard-Finckh-Straße 26, 72829 Engstingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2013. Geschäftsanschrift: Eberhard-Finckh-Straße 26, 72829 Engstingen. Gegenstand: die Konzeption und Realisation von Messeauftritten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Herrmann-Conte, Ute Susanne, geb. Herrmann, Engstingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Der Einzelkaufmann Conte, Don Seymor, Engstingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Exhibits Network Europe e.K.", Engstingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728681) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 03.07.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.07.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.