Exler + Roth GmbH, Rheine (Nielandstr. 36, 48432 Rheine). Der Formwechsel ist im Register der übernehmenden Exler + Roth OHG ( Amtsgericht Steinfurt HRA 5287 ) am 01.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Exler + Roth GmbH, Rheine (Nielandstr. 36, 48432 Rheine). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2006 im Wege des Formwechsels in die Exler + Roth OHG mit Sitz in Rheine (AG Steinfurt HRA) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.