Experian Deutschland GmbH, Hamburg, Zirkusweg 2/Astra-Turm, 20359 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.11.2010 mit der Experian Deutschland Holding GmbH (künftig: Experian Deutschland GmbH) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 56929) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 15.11.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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