Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
11 |
|
|
b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Mörke, Franka |
|
|
a)
04.05.2023
Daenell |
HRB 188499 B: Expert Systems AG, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Vorstand: 2. Mörke, Franka, * ‒.‒.‒‒, Lübeck
HRB 188499 B: Expert Systems AG, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2021 ist die Satzung geändert in § 5 Absatz 2 (Grundkapital und Aktien). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.10.2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 34.742,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I); Das genehmigte Kapital vom 13.07.2017 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
HRB 188499 B: Expert Systems AG, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2020 ist die ReviewMax GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 217113 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 188499 B: Expert Systems AG, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsvertrag mit der ReviewMax GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 217113 B) gem. § 61 UmwG zum Handelsregister eingereicht.
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