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Expertpack GmbH, Korbach (HRB 1456) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Briloner Landstr. 35 b
34497 Korbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 1456
Amtsgericht: Korbach
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Expertpack GmbH aus Korbach war im Handelsregister Korbach unter der Nummer HRB 1456 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Expertpack GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Expertpack GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.10.2008
Löschung

Expertpack GmbH, Volkmarsen, (Briloner Landstraße 35 b, 34497 Korbach).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KHS AG (Amtsgericht Dortmund HRB 11597) am 22.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.10.2008
Veränderung

Expertpack GmbH, Volkmarsen, (Briloner Landstraße 35 b, 34497 Korbach).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der KHS AG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 11597) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.10.2008
Registervorgang

Löschung 13.10.2008