HRB 28097: Expimo Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 321, 42283 Wuppertal. Bestellt als Geschäftsführer: Geladaris, Georgios, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Geladaris, Georgios, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28097: Expimo Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Bleicherstraße 7, 42283 Wuppertal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrich-Engels-Allee 321, 42283 Wuppertal.
HRB 28097: Expimo Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Bleicherstraße 7, 42283 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2017. Geschäftsanschrift: Bleicherstraße 7, 42283 Wuppertal. Gegenstand: Die Verwaltung, die Vermittlung sowie der Kauf und Verkauf von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geladaris, Konstantinos, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Geladaris, Georgios, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.02.2017 durch Ausgliederung des von Konstantinos Geladaris, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma "Galadaris Immobilien e. K.", Wuppertal, betriebenen Unternehmens (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24431). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.