HRB 66296: Express Logistic International GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 42/15) vom 01.06.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 66296:Express Logistic International GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf.Prokura erloschen: Seidel, Edmund Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Express Logistic International GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seidel, Edmund Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Express Logistic International GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2011. Geschäftsanschrift: Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Die Vermittlung und Erbringung von Speditionsleistungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie die Beteiligung an anderen Speditionsunternehmen. 25.000,00. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Stratmann, Thomas, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Express Logistic International GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 17935) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.