Eystruper Früchte GmbH, Eystrup (Bahnhofstr. 40, 27324 Eystrup). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.09.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.09.2012 mit der Mayntz KG mit Sitz in Eystrup (Walsrode HRA 200312 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27324 Eystrup
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH