F+S Finanzmanagement GmbH, Ditzingen, Johannes-Fuchs-Straße 5, 71254 Ditzingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Johannes-Fuchs-Straße 5, 71254 Ditzingen. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich EDV-gestützte Finanzbuchhaltung (Belegerfassung) und Controlling (Unternehmensberatung). Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von bewaffneten Werttransporten und Personenschutz (Sicherheitsdienstleistungen). Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Störzbach, Sebastian, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der Teilbetriebe "Belegerfassung und Unternehmensberatung" und "Sicherheitsdienstleistungen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Europay Factoring GmbH", Beiersdorf-Freudenberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 13031 FF) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Europay Factoring GmbH", Beiersdorf-Freudenberg ( Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 13031 FF) am 04.10.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
71254 Ditzingen
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH