HRB 2907: Fährenkämper Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Löhne, Kampstr. 35, 32584 Löhne. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fährenkämper GmbH & Co. KG am 11.03.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 2907: Fährenkämper Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Löhne, Kampstr. 35, 32584 Löhne. Die Eintragung laufende Nummer 3 Spalte 6 ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 2907: Fährenkämper Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Löhne, Kampstr. 35, 32584 Löhne. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.01.2019 mit der Fahrenkämper GmbH & Co. KG mit Sitz in Löhne (HRA 192) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.