Fälker design.concept GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Fälker design.concept GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna). Thorsten Fälker, Lünerner Schulstraße 20 a, 59427 Unna. Sehr geehrter Herr Fälker, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 05.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Masse abgelehnt worden. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
Fälker design.concept GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. geändert; nunmehr Liquidator: Fälker, Thorsten, Unna, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 170/10) vom 05.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Fälker design.concept GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Fälker design.concept GmbH, Unna (Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna). Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.