HRB 15306: Förder- und Wohnstätten gemeinnützige GmbH, Kettig, Anne-Frank-Straße 1, 56220 Kettig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2021 mit der SDM Soziale Dienstleistungs-GmbH Mittelrhein mit Sitz in Kettig (Amtsgericht Koblenz, HRB 21339) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15306: Förder- und Wohnstätten gemeinnützige GmbH, Kettig, Anne-Frank-Straße 1, 56220 Kettig. Einzelprokura: Annen, Sonja Margarete, Remagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15306: Förder- und Wohnstätten gemeinnützige GmbH, Kettig, Anne-Frank-Straße 1, 56220 Kettig. Prokura erloschen: Burkard, Irmtrud, Neuwied, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15306: Förder- und Wohnstätten gemeinnützige GmbH, Kettig, Anne-Frank-Straße 1, 56220 Kettig. Prokura erloschen: Huber, Eckhard, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert, nunmehr Einzelprokura: Stamm, Rolf, Emmelshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15306: Förder- und Wohnstätten gemeinnützige GmbH, Kettig, Anne-Frank-Straße 1, 56220 Kettig. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Diese Förderung wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen (im Sinne von § 58 Nr. 1 AO).
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