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Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH, Altenkirchen (HRB 28029)

Firmendaten

Anschrift
Theodor-Fliedner-Str. 1
57610 Altenkirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 28029
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH aus Altenkirchen ist im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 28029 verzeichnet. Nach der Gründung am 23.03.2021 hat die Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Jugend- und Altenhilfe; das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern und Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist primär darauf ausgerichtet, sozial benachteiligte Menschen jedweder Art sowie alle in diesem Zusammenhang stehende steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für förderungswürdige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Personen. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Eine Vergütung aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen für Dienstleistungen, die üblicherweise ein fremder Dritter übernimmt, wie z.B. konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen auch an Gesellschafter angemessen vergütet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.09.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 16.09.2021
Neueintragung

HRB 28029: Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH, Altenkirchen, Theodor-Fliedner-Straße 1, 57610 Altenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2021. Geschäftsanschrift: Theodor-Fliedner-Straße 1, 57610 Altenkirchen. Gegenstand: 1) Jugend- und Altenhilfe; das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern und Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist primär darauf ausgerichtet, sozial benachteiligte Menschen jedweder Art sowie alle in diesem Zusammenhang stehende steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für förderungswürdige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Personen. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Eine Vergütung aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen für Dienstleistungen, die üblicherweise ein fremder Dritter übernimmt, wie z.B. konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen auch an Gesellschafter angemessen vergütet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Demmerling, Natascha, Birken-Honigsessen, * ‒.‒.‒‒; Schmalzbauer, Reinhard Georg, Bruchertseifen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (hier: Immbobilienvermögen) der Evangelische Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Altenkirchen (Amtgericht Montabaur, HRB 10460) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.03.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

16.09.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Natascha Demmerling
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Reinhard Georg Schmalzbauer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 16.09.2021