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Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH, Grabenstätt (HRB 31245)

Firmendaten

Anschrift
c/o Richard Kraft
Aberg 5
83355 Grabenstätt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2022
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 31245
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH aus Grabenstätt ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 31245 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.07.2022 hat die Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die "Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung der Heimatpflege - dieser wird verwirklicht durch öffentliche und gemeinnützig anerkannte Maßnahmen zur Wiedererrichtung, Erneuerung, Sanierung und Erhaltung historischer Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen in der Stadt Traunstein. Die gGmbH verwaltet das Vermächtnis von Dietrich von Dobeneck. (2) Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mittel der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Zuwendung erfolgt ausschließlich an den und zum Zweck der Erfüllung der gemeinnützigen Ziele "Förderverein Alt Traunstein e.V.". Ausschließlicher Verwendungszweck der Zuwendung an den Verein gemäß § 2 seiner Satzung. Mittels der Zuwendungen der gGmbH fördert der "Förderverein Alt Traunstein e.V." öffentlich und gemeinnützig Maßnahmen zur Wiedererrichtung, Erneuerung, Sanierung und Erhaltung historischer Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen in der Stadt Traunstein. Dabei kann der Verein diese Zwecke nicht nur fördern, sondern auch selbst ausführen oder in Verbindung mit geeigneten Dritten ausführen lassen. Die gGmbH kann darüber hinaus den "Förderverein Alt Traunstein e.V." in folgenden Maßnahmen auch durch finanzielle Zuwendungen oder Dienstleistungen unterstützen: a) Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung für die Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung des historischen Stadtbildes. b) Einflussnahme auf Maßnahmen der Stadt und gemeinnütziger Institutionen, die dem Vereinszweck entsprechen. c) Sammlung von Beiträgen und Spenden als Finanzierungshilfen bei Maßnahmen der Stadt und gemeinnütziger Institutionen, die dem Vereinszweck entsprechen. Mittel aus dem Stiftungsvermögen sind vom "Förderverein Alt-Traunstein e.V." projektbezogen zu beantragen. Den Antrag stellt der Vorstand nachdem ein Gremium, bestehend aus den vier Mitglieder des Vorstandes und den Mitgliedern des Beirats mit Zweidrittelmehrheit ihr Einverständnis gegeben haben. Sollte es darüber hinaus notwendig sein für ein größeres Projekt Teile des Aktienpakets zu verkaufen, so ist für diese Maßnahme das einstimmige Votum des o.g. Gremiums erforderlich, d.h. nicht nur die vier Mitglieder des Vorstands sondern auch alle Mitglieder des Beirats müssen damit einverstanden sein. Die Förderung von Maßnahmen privater Personen und nicht gemeinnütziger Institutionen sind auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die dem Vereinszweck des "Förderverein Alt Traunstein e.V." gleichgerichtet oder ähnlich sind. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zur Finanzierung von Maßnahmen, die für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der gGmbH erforderlich sind, kann sie angemessen Mittel aus dem Stiftungsvermögen einsetzen, sofern diese dem Gesellschaftszweck entsprechen. (5) Die Gesellschafter der gGmbH erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Gesellschaftsvermögen. Alle Mitarbeiter der gGmbH sind ehrenamtlich tätig. Die gGmbH löst sich auf, wenn der satzungsgemäße Gesellschaftszweck - vorstehend Absatz 3 - entfällt. Verwendet der "Förderverein Alt Traunstein e.V." die Mittel nicht satzungsentsprechend oder ändert er den § 2 seiner Satzung "Zweck des Vereins" und gefährdet dadurch die Gemeinnützigkeit, beendet die gGmbH die Zuwendungen an den Verein. In diesem Fall ist der Geschäftszweck der gGmbH hinfällig und sie löst sich auf. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaften geleisteten Sachwerte übersteigt, an die Stiftung Heimathaus, welche es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Förderstiftung Dietrich von Dobeneck gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.12.2022)

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der
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
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Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Förderstiftung Dietrich von Dobeneck
gGmbH
b)
Grabenstätt
Geschäftsanschrift:
c/o Richard Kraft, Aberg 5, 83355
Grabenstätt
c)
(1) Die "Förderstiftung Dietrich von
Dobeneck gGmbH" verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
gGmbH ist die Förderung der Heimatpflege
- dieser wird verwirklicht durch öffentliche
und gemeinnützig anerkannte Maßnahmen
zur Wiedererrichtung, Erneuerung,
Sanierung und Erhaltung historischer
Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen in der
Stadt Traunstein. Die gGmbH verwaltet das
Vermächtnis von Dietrich von Dobeneck.
(2) Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mittel der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Die Zuwendung
erfolgt ausschließlich an den und zum
Zweck der Erfüllung der gemeinnützigen
Ziele "Förderverein Alt Traunstein e.V.".
Ausschließlicher Verwendungszweck der
Zuwendung an den Verein gemäß § 2
seiner Satzung. Mittels der Zuwendungen
der gGmbH fördert der "Förderverein Alt
Traunstein e.V." öffentlich und
gemeinnützig Maßnahmen zur
Wiedererrichtung, Erneuerung, Sanierung
und Erhaltung historischer Bauwerke,
Anlagen und Einrichtungen in der Stadt
Traunstein. Dabei kann der Verein diese
Zwecke nicht nur fördern, sondern auch
selbst ausführen oder in Verbindung mit
geeigneten Dritten ausführen lassen. Die
gGmbH kann darüber hinaus den
"Förderverein Alt Traunstein e.V." in
folgenden Maßnahmen auch durch
finanzielle Zuwendungen oder
Dienstleistungen unterstützen:
a) Stärkung des Bewusstseins der
Bevölkerung für die Erhaltung,
Verbesserung und Erneuerung des
historischen Stadtbildes.
b) Einflussnahme auf Maßnahmen der
Stadt und gemeinnütziger Institutionen, die
dem Vereinszweck entsprechen.
c) Sammlung von Beiträgen und Spenden
als Finanzierungshilfen bei Maßnahmen der
Stadt und gemeinnütziger Institutionen, die
dem Vereinszweck entsprechen.
Mittel aus dem Stiftungsvermögen sind
vom "Förderverein Alt-Traunstein e.V."
projektbezogen zu beantragen. Den Antrag
stellt der Vorstand nachdem ein Gremium,
bestehend aus den vier Mitglieder des
Vorstandes und den Mitgliedern des Beirats
mit Zweidrittelmehrheit ihr Einverständnis
gegeben haben. Sollte es darüber hinaus
notwendig sein für ein größeres Projekt
Teile des Aktienpakets zu verkaufen, so ist
für diese Maßnahme das einstimmige
Votum des o.g. Gremiums erforderlich, d.h.
nicht nur die vier Mitglieder des Vorstands
sondern auch alle Mitglieder des Beirats
müssen damit einverstanden sein. Die
Förderung von Maßnahmen privater
Personen und nicht gemeinnütziger
Institutionen sind auch dann
ausgeschlossen, wenn es sich um
Maßnahmen handelt, die dem
Vereinszweck des "Förderverein Alt
Traunstein e.V." gleichgerichtet oder
ähnlich sind.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der gGmbH fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Zur
Finanzierung von Maßnahmen, die für den
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der gGmbH
erforderlich sind, kann sie angemessen
Mittel aus dem Stiftungsvermögen
einsetzen, sofern diese dem
Gesellschaftszweck entsprechen.
(5) Die Gesellschafter der gGmbH erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln der
Stiftung. Sie haben bei ihrem Ausscheiden
keinerlei Ansprüche an das
Gesellschaftsvermögen. Alle Mitarbeiter
der gGmbH sind ehrenamtlich tätig. Die
gGmbH löst sich auf, wenn der
satzungsgemäße Gesellschaftszweck
- vorstehend Absatz 3 - entfällt. Verwendet
der "Förderverein Alt Traunstein e.V." die
Mittel nicht satzungsentsprechend oder
ändert er den § 2 seiner Satzung "Zweck
des Vereins" und gefährdet dadurch die
Gemeinnützigkeit, beendet die gGmbH die
Zuwendungen an den Verein. In diesem Fall
ist der Geschäftszweck der gGmbH hinfällig
und sie löst sich auf. Bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Körperschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaften geleisteten
Sachwerte übersteigt, an die Stiftung
Heimathaus, welche es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
zu verwenden hat.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Huber, Otto, Traunstein, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Kraft, Richard, Grabenstätt, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2022.
a)
02.09.2022
Schmidt

Historie 1

02.09.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Otto Huber
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Richard Kraft
Geschäftsführer