Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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Prokura erloschen:
Drewes, Daniel, Bückeburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.10.2024
Mitrovic
b)
Fall 23 |
HRB 7481: Förderungsgesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH, Hannover, Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Drewes, Daniel, Bückeburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7481: Förderungsgesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH, Hannover, Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Ellenberg, Henning, Lüdersburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7481: Förderungsgesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH, Hannover, Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Knote, Wolfgang, Hameln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Knote, Wolfgang, Hameln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7481: Förderungsgesellschaft des Sparkassenverbandes Niedersachsen mbH, Hannover, Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2017 mit der NSOB Niedersächsische Sparkassen-Online-Broker-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 59262) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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