Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim - Gemeinde Weinolsheime.V., Weinolsheim, (Frankenstraße 25, 55278 Weinolsheim).Die Verschmelzung ist durch Eintragung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim e.V. mit Sitz in Weinolsheim im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz VR 40579 am 16.12.2009 wiksam worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim - Gemeinde Weinolsheime.V., Weinolsheim, (Frankenstraße 25, 55278 Weinolsheim).Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2009 sowie des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.06.2009 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des beteiligten Rechtsträgers Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim, Gemeinde Uelversheim e.V. mit Sitz in Uelversheim vom 25.06.2009 mit diesem als Ganzes auf den neu gegründeten Verein Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim e.V. mit Sitz in Weinolsheim verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister des neu gegründeten Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.