VR 2623: Förderverein der Grundschule am Einzelberg e. V., Friedland (Am Wasserhäuschen 4, 37133 Friedland). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Grundschule Friedland e.V. am 23.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 2623: Förderverein der Grundschule am Einzelberg e. V., Friedland (Am Wasserhäuschen 4, 37133 Friedland). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.04.2018 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2018 mit dem Förderverein der Grundschule Friedland e.V. mit Sitz in Friedland (Amtsgericht Göttingen VR 2226) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.