Förderverein des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums e.V., Chemnitz (Vetterstraße 76, 09126 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 12.01.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Förderverein des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums e.V., Chemnitz (Vetterstraße 76, 09126 Chemnitz). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2005 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom selben Tag und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit dem Verein" Freundeund Förderer des Johannes-Kepler-Gymnasiums Chemnitz e.V." mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, VR 807 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.