Förderverein für häusliche Kranken- und Atenpflege Burgberg e. V., Burgberg (Edelweißstraße 16, 87545 Burgberg). Die Verschmelzung wurde am 29.05.2008 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Kempten (Allgäu) VR 20307). Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Förderverein für häusliche Kranken- und Atenpflege Burgberg e. V., Burgberg (Edelweißstraße 16, 87545 Burgberg). Der Verein ist als übertragender Verein auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2008 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 28.02.2008 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 28.02.2008 mit dem Förderverein für ambulante Kranken- und Altenpflege Sonthofen e.V. mit dem Sitz in Sonthofen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) VR 20307) als übernehmender Verein verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.