HRA 11728:Fünfte Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG, Anklam, Konrad-Zuse-Straße 8, 17389 Anklam.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zweite Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Anklam (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 11726) am 16.06.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 11728:Fünfte Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG, Anklam, Konrad-Zuse-Straße 8, 17389 Anklam.Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zweite Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Anklam (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 11726) am 16.06.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
HRA 11728:Fünfte Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG, Anklam, Konrad-Zuse-Straße 8, 17389 Anklam.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.11.2014 mit der Zweite Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Anklam (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 11726) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.