HRA 202036: Fünfte EnviTec Beteiligungs GmbH & Co. KG, Lohne, Industriering 10a, 49393 Lohne. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Fünfte EnviTec Verwaltungs GmbH, Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 203910).
HRA 202036: eeMaxx Anlagen- und Betriebs GmbH & Co. KG, Garrel, Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel. Firma geändert, nun: Neue Firma: Fünfte EnviTec Beteiligungs GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Lohne. Neue Geschäftsanschrift: Industriering 10a, 49393 Lohne.
HRA 202036: eeMaxx Anlagen- und Betriebs GmbH & Co. KG, Garrel, Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2016 mit der Biogas Brehna Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 204703) verschmolzen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2016 mit der Biogas Kalbe Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 204546) verschmolzen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2016 mit der eeMaxx Wärme Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 205727) verschmolzen. Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202036:eeMaxx Anlagen- und Betriebs GmbH & Co. KG, Garrel, Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2014 mit der Biogas Glauzig Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 205336) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202036:eeMaxx Anlagen- und Betriebs GmbH & Co. KG, Garrel, Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2014 mit der Biogas Dingelstedt Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 205331) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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