HRA 200609: Fünfte KWPP Windpark GmbH & Co. KG, Leer, Hauptstraße 1, 26789 Leer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Erste KWPP Windpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer (Amtsgericht Aurich, HRA 111091) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26789 Leer
Hafenstr. 6 c, 26789 Leer
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Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: GmbH & Co. KG