Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Fürst von Wrede, Carl Friedrich |
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a)
07.03.2025
Lenz |
HRB 728: Fürst von Wrede GmbH, Ellingen, Schloßstraße 10, 91792 Ellingen. Geschäftsführer: Ihre fürstliche Gnaden Fürstin von Wrede, Katalin, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graf von Hardenberg, Stefan, Ellingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Weber, Christian, Weißenburg i. Bay., * ‒.‒.‒‒.
HRB 728: Fürst von Wrede GmbH, Ellingen, Schloßstraße 10, 91792 Ellingen. Einzelprokura: Weber, Christian, Weißenburg i. Bay., * ‒.‒.‒‒.
HRB 728:Fürst von Wrede GmbH, Ellingen, Schloßstraße 10, 91792 Ellingen.Der mit der Fürst von Wrede GmbH & Co. Unternehmens-KG mit dem Sitz in Ellingen (Amtsgericht Ansbach HRA 2373) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.11.2002 ist durch Vertrag vom 28.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2014 hat zugestimmt.
Fürst von Wrede GmbH, Ellingen, Schloßstraße 10, 91792 Ellingen. Die CCW Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Ellingen (Amtsgericht Ansbach HRB 990) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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