F & E Zügel Electronic GmbH, Waldkirch (Merklinstr. 34, 79183 Waldkirch). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.05.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
F & E Zügel Electronic GmbH, Waldkirch (Merklinstr. 34, 79183 Waldkirch). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HUMMEL Metall- u. Kunststofftechnik GmbH", Waldkirch (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 280254) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F & P Electronic GmbH, Waldkirch (Merklinstr. 34, 79183 Waldkirch). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Jahresabschluss), 9 (Konkurrenzklausel) und 13 Absatz 2 (Bilanz - ersatzlos gestrichen) beschlossen. Das Stammkapital ist auf Euro umgestellt und um 386,59 EUR auf 164.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: F & E Zügel Electronic GmbH.