HRA 83432: F & K Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, Hamburg, Fischertwiete 1, Chilehaus B, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Lindenau, Marcus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter F & K financial consulting service GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 76461), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 83432: F & K Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, Hamburg, Katharinenstraße 11, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fischertwiete 1, Chilehaus B, 20095 Hamburg.
HRA 83432: F & K Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, Hamburg, Katharinenstraße 11, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 83432: F & K Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, Hamburg, Katharinenstraße 11, 20457 Hamburg. Einzelprokura: Lindenau, Marcus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
F & K Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, Hamburg, Katharinenstraße 11, 20457 Hamburg.Geschäftsanschrift: Katharinenstraße 11, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.01.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.01.2009 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Lüth, Christian, Neuenhagen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Lüth Assekuranz-Kontor e.K. in Kalkhorst (AG Schwerin HRA 2857) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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