HRB 6212: F & R Südwestfalen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Lennestadt, Hundemstraße 4, 57368 Lennestadt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. August 2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 auf das Vermögen ihres Alleingesellschafter Christian Rickert, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Schmallenberg, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6212: F & R Südwestfalen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Lennestadt, Kölner Straße 39, 57368 Lennestadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hundemstraße 4, 57368 Lennestadt.
F & R Südwestfalen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Lennestadt, Kölner Straße 39, 57368 Lennestadt. Bestellt zum Geschäftsführer: Butza, Ulrike, Bedburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
F & R Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lennestadt-Grevenbrück, Kölner Straße 39, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 22. Oktober 2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlosssen. Geändert wurden: Firma sowie Sitz (ehemals § 1) und Gegenstand (ehemals § 2). Neue Firma: F & R Südwestfalen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Lennestadt. Neuer Unternehmensgegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und die die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, 2. die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheit seiner Auftraggeber nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, 3. als Wirtschaftsprüfer das Auftreten als Sachverständige unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, 4. als Wirtschafsprüfer das Beraten und die Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 5. als Wirtschaftsprügber die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
F & R Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lennestadt-Grevenbrück, Kölner Straße 39, 57368 Lennestadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Föster, Burkhard, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒; Rickert, Bernhard, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒.
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