Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
|
Einzelprokura:
Tangermann, Stefan, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
07.07.2023
Steigelmann |
HRB 202573: F + C "Die Frische" Kramerhof GmbH, Oldenburg, Sodenstich 124, 26131 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Frerichs, Manfred, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Stolle, Jörg, Wardenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stolle, Jörg, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 202573:F + C "Die Frische" Kramerhof GmbH, Oldenburg, Sodenstich 124, 26131 Oldenburg.Prokura erloschen: Walter, Günter, Dinklage, * ‒.‒.‒‒.
F + C "Die Frische" Kramerhof GmbH, Oldenburg, Sodenstich 124, 26131 Oldenburg.Geschäftsanschrift: Sodenstich 124, 26131 Oldenburg. Einzelprokura: Stolle, Jörg, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Walter, Günter, Dinklage, * ‒.‒.‒‒.
F + C "Die Frische" Kramerhof GmbH, Oldenburg, (Sodenstich 124, 26131 Oldenburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2008 mit der F + C "Die Frische" Kramerhof Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 4795) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen