F + Z Baugesellschaft mbH, Hamburg, Kanalstr. 44, 22085 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bilfinger Construction GmbH am 18.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F + Z Baugesellschaft mbH, Hamburg, Kanalstr. 44, 22085 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bilfinger Construction GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 23348) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F + Z Baugesellschaft mbH, Hamburg, Kanalstr. 44, 22085 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Utes, Frank, Groß Schenkenberg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ricklefs, Jörg, Wedel, * ‒.‒.‒‒.