F C R Autovermietungs-GmbH, Kassel, ( KasselDie Gesellschaft ist gemäss § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
F C R Autovermietungs-GmbH, Kassel, ( KasselSchreiben vom 18.06.2010: in obiger Sache beabsichtigt das Gericht, die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen, da der Antrag, das Insolvenzverfahren zu eröffnen, durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 02.03.2007 (660 IN 20/2007) mangels Masse abgewiesen worden ist und aus dem erstellten Gutachten keine werthaltigen Vermögensgegenstände ersichtlich sind;das Finanzamt Kassel I einen entsprechenden Antrag gestellt hat;seitens des Liquidators Thomas Herwig ein entsprechender Antrag gestellt wurde, der wie folgt begründet wurde: Einzige Gesellschafterin der FCR Autovermietungs-GmbH war die Fair Car Retailer Autohandel-GmbH/ Sitz Innsbruck. Diese befindet sich in Liquidation. Die vormals in der österreichi- schen Firmenbuchdatenbank registrierten Geschäftsführer wurden dort gelöscht. Da die FCR Autovermietungs-GmbH bereits seit längerem über keinerlei Vermögen mehr verfügt, regen wir an, von Amts wegen ein Löschungsverfahren gemäss § 394 FamFG einzuleiten;die Gesellschaft ihr Gewerbe abgemeldet hat.Hiernach ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft kein (Aktiv-) Vermögen mehr besitzt.Es besteht die Möglichkeit, gegen die Löschungsabsicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung dieses Schreibens Widerspruch zu erheben. Dieser kann nur damit begründet werden, dass die Gesellschaft noch (Aktiv-) Vermögen besitzt oder dass die Gesellschaft noch an Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art beteiligt ist, von deren Ergebnis sie eine günstigere Entwicklung ihrer Vermögenslage erwarten kann. Der Widerspruch ist zu begründen und die behaupteten Tatsachen sind glaubhaft zu machen.Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
F C R Autovermietungs-GmbH, Kassel (Falderbaumstraße 7 a, 34123 Kassel). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Herwig, Thomas, Kassel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Herwig, Thomas, Kassel, * ‒.‒.‒‒.
F C R Autovermietungs-GmbH, Kassel (Falderbaumstraße 7 a, 34123 Kassel). Die Gesellschaft ist aufgrund Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst.
F C R Autovermietungs-GmbH, Kassel (Falderbaumstraße 7 a, 34123 Kassel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2006. Gegenstand: Vermietung von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durcheinen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herwig, Thomas, Kassel, * ‒.‒.‒‒, von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die er für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter tätigt.