F F D Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stauda, (Priestewitzer Str., 01561 Stauda).Die Verschmelzung wurde am 07.09.2009 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F F D Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stauda, (Priestewitzer Str., 01561 Stauda).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 sowie Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pape Frischdienst Logistik + Service GmbH mit dem Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 9411) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.