F M Z Werbeagentur GmbH, Köln (Stolberger Str. 92, 50933 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE-ZENTRALFINANZ eG am 26.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F M Z Werbeagentur GmbH, Köln (Stolberger Str. 92, 50933 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06..2006 mit der REWE-ZENTRALFINANZ eG mit Sitz in Köln (GnR 631) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F M Z Werbeagentur GmbH, Köln (Stolberger Str. 92, 50933 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Hans.
F M Z Werbeagentur GmbH, Köln (Stolberger Str. 92, 50933 Köln). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Sanktjohanser, Josef, Wissen, * ‒.‒.‒‒; Schmitz, Hans, Bornheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.