F W S GmbH Feinkost Wurst & Spezialitäten, Umkirch (Waldmatten 3, 79224 Umkirch). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 06.08.2008 beim Amtsgericht Freiburg i. Br. (HRA 701180) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
F W S GmbH Feinkost Wurst & Spezialitäten, Umkirch (Waldmatten 3, 79224 Umkirch). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 04.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Mutterer, Klaus, Umkirch, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "FWS Klaus Mutterer e. K. Feinkost Wurst & Spezialitäten", Umkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. 00 AR 1091/08) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.