HRB 749371: F m U GmbH, Stuttgart, Hasenbergsteige 24, 70197 Stuttgart. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 749371: F m U GmbH, Stuttgart, Hasenbergsteige 24, 70197 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 8 IN 581/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 749371:F m U GmbH, Stuttgart, Hasenbergsteige 24, 70197 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2014. Geschäftsanschrift: Hasenbergsteige 24, 70197 Stuttgart. Gegenstand: Die Erstellung von Gutachten über Kredit-Rating sowie die Vermittlung von Finanzierungen und Immobilien. Die Unternehmensberatung erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Erlaubnis bedürfen. Der Unternehmensbereich Finanzierungen und Immobilien schließt alles ein, was von § 34 c Gewerbeordnung erfasst ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Grimm, Jens-Rüdiger, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "F m U AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 24216) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.