F und R LOGISTIK Südost-Europa Spedition GmbH, Osnabrück, Heideweg 33-35, 49086 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Wallenhorst beschlossen. Sitz verlegt, nun: Wallenhorst. Geschäftsanschrift: Hullerweg 19, 49134 Wallenhorst.
F und R LOGISTIK Südost-Europa Spedition GmbH, Osnabrück, Heideweg 33-35, 49086 Osnabrück.Eintragung vom 11.01.2010 von Amts wegen berichtigt, nun: Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2009 wirksam geworden.
F und R LOGISTIK Südost-Europa Spedition GmbH, Osnabrück, Heideweg 33-35, 49086 Osnabrück.Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2009 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
F und R LOGISTIK Südost-Europa Spedition GmbH, Osnabrück, Heideweg 33-35, 49086 Osnabrück.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 Teile des Vermögens (Teilgeschäftsbereich Südost-Europa) der F und R LOGISTIK INTERNATIONALE SPEDITEURE GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 17498 als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
F und R LOGISTIK Südost-Europa Spedition GmbH, Osnabrück, Heideweg 33-35, 49086 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der F und R LOGISTIK INTERNATIONALE SPEDITEURE GmbH (Amtsgericht Osnabrück, HRB 17498) im Wege der Aufspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 40.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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