HRB 7591: F. & K. Trailer Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Röckinghausener Straße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Schreck, Volker, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung Geschäftsführer: Fischer, Klaus, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
HRB 7591:F. & K. Trailer Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Röckinghausener Straße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 575/13) vom 01.01.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
F. & K. Trailer Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Röckinghausener Str. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Schreck, Volker, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Fischer, Klaus, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒.
F. & K. Trailer Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Röckinghausener Str. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Fahrzeugreparatur, der Fahrzeugbau, der Vertrieb und Handel von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Reifen sowie die Vermietung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Prokura erloschen: Topmöller, Karin, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒.
F. & K. Trailer Service GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Röckinghausener Str. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2010 mit der Truck & Trailer Leasing GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRA 5454) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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