F. + C. Winter Versicherungsvertriebsgesellschaft mbH, Zweibrücken (Karlstr. 15 - 19, 66482 Zweibrücken). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Winter Versicherungsvertrieb e.K. mit Niederlassung in Ramstein-Miesenbach (Amtsgericht Zweibrücken HR A 30207) am 16.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F. + C. Winter Versicherungsvertriebsgesellschaft mbH, Zweibrücken (Karlstr. 15 - 19, 66482 Zweibrücken). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Christel Helene Winter übertragen, die das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma "Winter Versicherungsvertrieb e.K." mit Niederlassung in Ramstein-Miesenbach weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.