HRA 23519: F. A. Stichweh GmbH & Co. KG, Hannover, Färberstr. 10, 30453 Hannover. Prokura erloschen: Ehrhardt, Claudia, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Heyduck, Hans-Jürgen, Sottrum.
HRA 23519: F. A. Stichweh GmbH & Co. KG, Hannover, Färberstr. 10, 30453 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.09.2018 mit Änderung vom 20.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2018 und 20.03.2019 sowie der Gesellschafterversammlung der F. A. Stichweh Service GmbH vom 24.09.2018 und 20.03.2019 Teile ihres Vermögens (Geschäft im Bereich Persil Service Office) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die F. A. Stichweh Service GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 217176) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 23519: F. A. Stichweh GmbH & Co. KG, Hannover, Färberstr. 10, 30453 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2019 und der Gesellschafterversammlung der Textilpflege HR Hannover GmbH vom 11.02.2019 Teile des Vermögens (Gewerbebetrieb Textil- und Teppichreinigung einschließlich der Geschäftsbereiche Franchise und "CleanCard") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Textilpflege HR Hannover GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 217597) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
F. A. Stichweh GmbH & Co. KG, Hannover, Färberstr. 10, 30453 Hannover. Einzelprokura: Ehrhardt, Claudia, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
F. A. Stichweh GmbH & Co. KG, Hannover, Färberstr. 10, 30453 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2011 mit der Stichweh Franchise GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61432) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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