F. K. Logistik GmbH, Markranstädt, (Zum Schrägweg 22, 04420 Markranstädt).Die Verschmelzung wurde am 25.08.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F. K. Logistik GmbH, Markranstädt, (Zum Schrägweg 22, 04420 Markranstädt).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 14.07.2008 mit der F. Kirchhoff Straßenbau GmbH & Co KG mit dem Sitz in Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart, HRA 222346) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
F. K. Logistik GmbH, Markranstädt (Zum Schrägweg 22, 04420 Markranstädt). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eberhardt, Ulrich, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schwechheimer, Dieter, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.