F. Kirchhoff Aktiengesellschaft, Leinfelden-Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.11.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "F. Kirchhoff GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739457) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Aktiengesellschaft, Leinfelden-Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschaft hat am 10.08.2011 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
F. Kirchhoff Aktiengesellschaft, Leinfelden-Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LOGISTIK SÜD GmbH", Langenargen (Amtsgericht Ulm HRB 631928) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Aktiengesellschaft, Leinfelden-Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FK Systembau Beteiligungs-GmbH", Münsingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 370035) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Aktiengesellschaft, Leinfelden-Echterdingen, Esslinger Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E S B KIRCHHOFF Estrich/Sanierung/Beton Beteiligungsgesellschaft mbH", Langenargen (Amtsgericht Ulm HRB 630854) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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