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F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Markranstädt (HRB 22165) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Zum Schrägweg 22
04420 Markranstädt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2005
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: e: 250.000,00 EUR - 499.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 22165
Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH aus Markranstädt war im Handelsregister Leipzig unter der Nummer HRB 22165 verzeichnet. Nach der Gründung am 21.11.2005 hat die F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Durchführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Betonstraßenbaus.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 300.000,00 EUR. Die F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 06.11.2008
Löschung

F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Großlehna, (Zum Schrägweg 22, 04420 Großlehna).Die Verschmelzung wurde am 27.10.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 05.09.2008
Veränderung

F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Großlehna, (Zum Schrägweg 22, 04420 Großlehna).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kirchhoff Leipzig Straßenbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Großlehna (Amtsgericht Leipzig, HRA 14299) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 26.01.2006
Neueintragung

F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Großlehna (Zum Schrägweg 22, 04420 Großlehna). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: die Durchführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Betonstraßenbaus. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bader, Rudolf, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒; Klaus, Sven, Halle/Saale, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

06.11.2008
Registervorgang

Löschung 05.11.2008

26.01.2006
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Rudolf Bader
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sven Klaus
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 24.01.2006