F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Großlehna, (Zum Schrägweg 22, 04420 Großlehna).Die Verschmelzung wurde am 27.10.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Großlehna, (Zum Schrägweg 22, 04420 Großlehna).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kirchhoff Leipzig Straßenbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Großlehna (Amtsgericht Leipzig, HRA 14299) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
F. Kirchhoff Betonstraßenbau GmbH, Großlehna (Zum Schrägweg 22, 04420 Großlehna). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: die Durchführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Betonstraßenbaus. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bader, Rudolf, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒; Klaus, Sven, Halle/Saale, * ‒.‒.‒‒.